Unter Ersterhebung versteht man die  Neuvermessung eines Gebietes oder der gesamten Gemeinde durch den Geometer.

Darunter fallen folgende Arbeiten:
  • Feststellung und Vermarkung der Eigentums- und Grundstücksgrenzen
  • Anlage, Messung und Bestimmung eines geeigneten Fixpunktnetzes
  • Neuvermessung bzw. Aufnahme aller für die Amtliche Vermessung notwendigen Objekte
  • Konstruktion und Attributierung der Objekte
  • Ableitung von Produkten aus den erfassten Daten, wie der Plan für das Grundbuch

Geometer und Vermessung: Aufnahme und Absteckung zur Regelung der EigentumsverhältnisseGeometer und Vermessung: Aufnahme und Absteckung zur Regelung der Eigentumsverhältnisse